I.
Für den im Bezirk des Amtsgerichts Sonthofen lebenden Betroffenen besteht eine Betreuung, die vom Amtsgericht Meldorf geführt wird, weil diese überwiegend Vermögensinteressen betrifft, die im Bezirk Meldorf besser besorgt werden können.
Nachdem die Betreuerin zu 2 die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung des Betroffenen beantragt und mitgeteilt hatte, dass dieser im Bezirkskrankenhaus Kempten untergebracht werden solle, hat das Amtsgericht Meldorf das "Amtsgericht Kempten Zweigstelle Sonthofen" um Übernahme des Verfahrens ersucht. Das Amtsgericht Sonthofen hat die Übernahme abgelehnt.
II.
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