Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der 30.03.2021 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Perleberg vom 19.03.2021 -
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller, der den Antragsgegner auf Kindesunterhalt in Anspruch nimmt, hat beantragt, ihm für das Unterhaltsverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen und ihm Rechtsanwältin (X) aus ... "bis zum rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, nicht allerdings für das anschließende Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren" beizuordnen.
Seinem Antrag hat er eine von seiner gesetzlichen Vertreterin unterschriebene Verfahrensvollmacht für die Rechtsanwältin beigefügt, die u.a. folgenden Wortlaut hat:
"Die Vollmacht ermächtigt:
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