Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antrag des Vormunds auf Genehmigung eines Antrags auf Änderung des Familiennamens der betroffenen Kinder wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben.
Ihre außergerichtlichen Auslagen tragen die Beteiligten selbst.
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