Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über vorläufige Betreuung - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts - Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung
Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über vorläufige Betreuung - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts - Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung
»1. Lehnt der Betroffene, für den ein vorläufiger Betreuer bestellt wurde, in dem hiergegen gerichteten Beschwerdeverfahren den vom Amtsgericht ernannten Sachverständigen ab, hat über den Ablehnungsantrag nicht das Landgericht, sondern das Amtsgericht zu entscheiden.Erklärt gleichwohl das Landgericht den Ablehnungsantrag für unbegründet, ist diese Entscheidung auf sofortige Beschwerde des Betroffenen wegen der mangelnden Zuständigkeit aufzuheben. § 10ZPO ist nicht entsprechend anwendbar.2. Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts über die Ablehnung eines Sachverständigen und anschließende eigene Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts unter Verwertung des Gutachtens dieses Sachverständigen.3. Zur Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung.«