LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 1897/02
AG Fürth - XVII 892/01,
Absperren der Wohnung des Betreuten bei Familienpflege - keine Genehmigung der Unterbringungsmaßnahme auf Anregung der Betreuungsstelle ohne erklärten Willen des Betreuers
BayObLG, Beschluss vom 04.09.2002 - Aktenzeichen 3Z BR 132/02
DRsp Nr. 2002/16327
Absperren der Wohnung des Betreuten bei Familienpflege - keine Genehmigung der Unterbringungsmaßnahme auf Anregung der Betreuungsstelle ohne erklärten Willen des Betreuers
»1. Die Wohnung des Betreuten, der ausschließlich von seinen Familienangehörigen betreut wird, ist keine "sonstige Einrichtung".2. Auf eine nicht vom Willen des Betreuers getragene Anregung der Betreuungsstelle darf die Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme nicht erteilt werden.«