Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 24.05.2013 erlassene Verbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - N abgeändert und im Ausspruch zum Nachscheidungsunterhalt - Ziffer 3 des Beschlusses - wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin Nachscheidungsunterhalt ab Januar 2014 in Höhe von 635,00 € monatlich zu zahlen.
Der weitergehende Antrag der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
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