AG Nagold, vom 30.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen F 164/01
Abzug besonderer Belastung gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO wegen Alleinerziehung von 2 Kindern unter 16 Jahren
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2004 - Aktenzeichen 18 WF 130/04
DRsp Nr. 2007/16192
Abzug besonderer Belastung gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 4ZPO wegen Alleinerziehung von 2 Kindern unter 16 Jahren
Die Alleinerziehung von 2 Kindern unter 16 Jahren rechtfertigt einen Abzug von rund 240,- EUR vom ratenplichtigen Einkommen als weitere besondere Belastung im Sinne von § 115 Abs. 1 Nr. 4ZPO.
Das gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte Rechtsmittel des Antragsgegners gegen die Auferlegung einer Monatsrate von 75,00 EUR im Rahmen der ihm bewilligten Prozesskostenhilfe ist teilweise begründet.
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