Die Beteiligten sind türkische Staatsangehörige und seit 1965 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe gingen 2 Töchter und geb. und ein Sohn hervor. Die Betroffenen stammen aus der Ehe des Sohnes mit M K. Die Beteiligten leben seit 1970/1973 in der Bundesrepublik Deutschland und haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die Betroffenen wuchsen seit 1990 in deren Haushalt auf. Die Ehe der Eltern der Betroffenen wurde am 20.11.1996 geschieden. Die elterliche Sorge wurde dem Vater zugesprochen. Dieser hat aus beruflichen Gründen seinen ständigen Aufenthalt in der Türkei. Die Mutter ist seit längerem wegen drohender Abschiebung untergetaucht. Durch Beschluß vom 15.10.1997 übertrug das Amtsgericht Bad Bramstedt den Beteiligten (Großeltern) die elterliche Sorge über die Betroffenen (Enkelkinder) als Vormund.
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