FG Niedersachsen - Urteil vom 06.12.2004
3 K 635/03
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1358

Adoptionskosten; Außergewöhnliche Belastungen - Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.12.2004 - Aktenzeichen 3 K 635/03

DRsp Nr. 2005/6807

Adoptionskosten; Außergewöhnliche Belastungen - Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Adoption eines Kindes entstehen, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Kosten für die Adoption eines ausländischen Kindes als außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 EStG zu berücksichtigen sind.