I. Die im Jahr 1967 geborene unverheiratete Antragstellerin ist die älteste von drei ehelichen Töchtern des Antragsgegners, der seit Anfang des Jahres 1990 von seiner Ehefrau getrennt lebt. Er ist seit 1977 als Ingenieur tätig und bewohnt ein gemietetes Appartement. Etwa jedes zweite Wochenende verbringt er in seinem Haus, in dem auch seine Ehefrau wohnt. Dieses Haus mit sieben Zimmern hatte der Antragsgegner ererbt und mit erheblichem finanziellen Einsatz als Familienwohnsitz herrichten lassen. Die Antragstellerin, die nach ihrem im Jahr 1986 abgelegten Abitur zunächst eine Schreinerlehre antrat, verließ am 1. 1. 1987 ihr Elternhaus und zog nach Augsburg. Seit 1988 studiert sie an der dortigen Fachhochschule Architektur.
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