Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 21. Oktober 2008 - Az.
Dem Kindesvater wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... aus L. bewilligt.
Der Kindesmutter wird für die Rechtsverteidigung in dem Beschwerdeverfahren im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... aus K. beigeordnet.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
I.
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