AG Leverkusen - Urteil vom 15.06.1998 (31 F 21/98) - DRsp Nr. 1999/11353
AG Leverkusen, Urteil vom 15.06.1998 - Aktenzeichen 31 F 21/98
DRsp Nr. 1999/11353
Reicht das Einkommen des allein verdienenden Ehegatten nicht aus, um den Notunterhalt sämtlicher Familienangehöriger zu decken, steht dem anderen Ehegatten gegen den verdienenden Ehegatten kein Anspruch auf Taschengeld zu. Kindergeld und Erziehungsgeld des allein verdienenden Ehegatten stellen insoweit kein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen dar.