OLG Koblenz - Beschluss vom 28.09.2004
11 UF 29/04
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2005, 834
OLGReport-Koblenz 2005, 834
Vorinstanzen:
AG Mainz, vom 10.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 335/03

Alleiniges Sorgerecht bei offensichtlichem Desinteresse des nicht betreuenden Elternteils

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2004 - Aktenzeichen 11 UF 29/04

DRsp Nr. 2006/7339

Alleiniges Sorgerecht bei offensichtlichem Desinteresse des nicht betreuenden Elternteils

Hat der nicht betreuende Elternteil offensichtlich kein Interesse an der gemeinsamen Wahrnehmung der elterlichen Sorge, so wird im Interesse des Kindeswohls im Regelfall die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und die alleinige auf den betreuenden Elternteil zu übertragen sein.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die nicht miteinander verheirateten Parteien begehren jeweils die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind A... V... (*... Januar 1998), für das sie eine gemeinsame Sorgeerklärung (vom 6. September 2001; Bl. 2 GA) abgegeben haben.