BGH - Beschluß vom 02.05.1990
XII ZB 60/89
Normen:
BGB §§ 1706 1709 ; EGBGB Art. 20 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Offenburg, vom 17.02.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 11/89
OLG Karlsruhe, vom 31.05.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Wx 8/89

Amtspflegschaft für das nichteheliche Kind einer in Deutschland lebenden Mutter mit französischer Staatsbürgerschaft

BGH, Beschluß vom 02.05.1990 - Aktenzeichen XII ZB 60/89

DRsp Nr. 2004/3808

Amtspflegschaft für das nichteheliche Kind einer in Deutschland lebenden Mutter mit französischer Staatsbürgerschaft

Zur Amtspflegschaft für das nichteheliche Kind einer in Deutschland lebenden Mutter mit französischer Staatsbürgerschaft.

Normenkette:

BGB §§ 1706 1709 ; EGBGB Art. 20 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

J. W. wurde am 9. März 1988 in O. von der Beteiligten zu 1 nichtehelich geboren. Diese ist französische Staatsangehörige. Sie hat die Mutterschaft vor dem Standesbeamten anerkannt und lebt mit dem Kind in O..