I.
Mit der für sofort wirksam erklärten einstweiligen Anordnung vom 9.10.2000 bestellte das Amtsgericht befristet bis 1.4.2001 für den Betroffenen eine Rechtsanwältin zur vorläufigen Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Interessenvertretung in Strafverfahren und Zivilverfahren.
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