Der Antragsteller betreibt die Dynamisierung seines durch Versäumnisurteil vom 30. 4. 1998 titulierten Unterhalts nach Art.
Das Amtsgericht hat in dem Verfahren 401 FH 59/99 einen Kostenvorschuß von 31 DM angefodert und erhalten, alsdann einen neuen Antrag unter dem alten Datum mit der neuen Anschrift des Antragsgegners und in Fließschrift zur Verringerung der Übersetzungskosten. Solche fallen nach Mitteilung der Verwaltungsabteilung vom 11. 7. 2000 neben einer Prüfgebühr von 30 DM in Höhe von 3,50 DM je zu übersetzender Zeile an. Die 30 DM Prüfgebühr hat die Rechtspflegerin unter dem 26. 7. 2000 angefordert. Sie ist noch nicht gezahlt.
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