Die Klägerin ist Titelgläubigerin des Schuldners Karl-Heinz B auf Grund Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.08.1997 - 8 Ca 1098/97 - über 300.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.07.1996. Sie hat dessen Ehefrau, die Beklagte, aus dem Gesichtspunkt der Gläubigeranfechtung auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Hausgrundstück in (Blatt des Grundbuches von Kamen) in Anspruch genommen.
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