OLG Celle - Beschluss vom 20.02.2001
15 WF 38/01
Normen:
BGB § 1600 ;
Fundstellen:
NJW 2001, 3419
OLGReport-Celle 2001, 109
Vorinstanzen:
AG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 428/00

Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes durch Kindesmutter aus eigenen Recht - heterologe Insemination - Kindeswohl

OLG Celle, Beschluss vom 20.02.2001 - Aktenzeichen 15 WF 38/01

DRsp Nr. 2001/6415

Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes durch Kindesmutter aus eigenen Recht - heterologe Insemination - Kindeswohl

»Die Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes durch die Mutter aus ihrem eigenen Recht ist weder schon deswegen unzulässig, weil die heterologe Insemination, durch die das Kind einvernehmlich gezeugt worden ist, im Ausland vorgenommen worden ist und die Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders nicht getroffen werden soll oder kann, noch deswegen, weil die Anfechtung nicht dem Wohl des Kindes dient.«

Normenkette:

BGB § 1600 ;

Gründe:

I.

Die Parteien sind verheiratet. Wegen Unfruchtbarkeit des Beklagten haben sie in Dänemark eine heterologe Inseminationsbehandlung vornehmen lassen. Aus dieser ist das am 18. September 1998 geborene Kind A. hervorgegangen.

Die Parteien leben seit März 2000 getrennt; die Klägerin ist mit dem Kind aus der Ehewohnung ausgezogen.

Der Beklagte bemüht sich um Umgang mit dem Kind. Die Klägerin verweigert diesen. Auf den Vorschlag, zur Vermittlung gemeinsam das Jugendamt aufzusuchen, hat die Klägerin mit der Einreichung der Vaterschaftsanfechtungsklage reagiert.

Die Klage ist am 12. September 2000 - auf einen zur Fristwahrung gestellten Antrag nach § 65 Abs. 7 Nr. 4 GKG - zugestellt worden. Der Beklagte tritt ihr entgegen.