I.
Der Erblasser war in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Diese beantragte gestützt auf ein handschriftliches Testament vom 28.11.1992, in dem der Erblasser die Beteiligte zu 1 als Alleinerbin eingesetzt hatte, bei dem Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte.
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