Der angefochtene Beschluss vom 31.03.2021 wird einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - Dieburg zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt RA1, Stadt1, bewilligt.
I.
Die Kindesmutter wendet sich gegen die Entziehung von Teilen des Sorgerechts für ihre 16-jährige Tochter.
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