Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten um die Frage, ob der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch darauf hat, dass dieser seinen Familiennamen "G." in "K." abändert.
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