VGH Bayern - Beschluss vom 13.10.2016 (5 ZB 16.1873)
I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt. I. [...]