VGH Bayern - Beschluss vom 02.03.2016
10 CS 16.408
Normen:
EMRK Art. 8; GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 60a Abs. 2;

Berücksichtigung der familiären Verbundenheit eines Asylbewerbers im Hinblick auf ein Umgangsrecht mit seiner Tochter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

VGH Bayern, Beschluss vom 02.03.2016 - Aktenzeichen 10 CS 16.408

DRsp Nr. 2016/8005

Berücksichtigung der familiären Verbundenheit eines Asylbewerbers im Hinblick auf ein Umgangsrecht mit seiner Tochter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

1. Die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren eines Ausländers seine familiären Bindungen mit im Bundesgebiet lebenden Personen angemessen zu berücksichtigen. Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite die sonstigen Umstände des Einzelfalles.