Berücksichtigung der familiären Verbundenheit eines Asylbewerbers im Hinblick auf ein Umgangsrecht mit seiner Tochter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
VGH Bayern, Beschluss vom 02.03.2016 - Aktenzeichen 10 CS 16.408
DRsp Nr. 2016/8005
Berücksichtigung der familiären Verbundenheit eines Asylbewerbers im Hinblick auf ein Umgangsrecht mit seiner Tochter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
1. Die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren eines Ausländers seine familiären Bindungen mit im Bundesgebiet lebenden Personen angemessen zu berücksichtigen. Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite die sonstigen Umstände des Einzelfalles.
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