Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger beansprucht mit seiner Klage Ausbildungsförderung für sein Studium am Business College Athens, einer privaten griechischen Bildungseinrichtung. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für diese Klage versagt, da es nach Auskünften des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz an der Gleichwertigkeit des im sog. Franchise-Systems von der London Metropolitan University für das griechische Studium vergebenen Bachelorgrads zu inländischen Bachelorabschlüssen fehlt. Hiergegen richtet sich die fristgerecht von der Bevollmächtigten des Klägers eingelegte Beschwerde.
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