Anforderungen an den verfahrenseinleitenden Antrag im vereinbarten Verfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2001 - Aktenzeichen 6 UF 62/01
DRsp Nr. 2005/7591
Anforderungen an den verfahrenseinleitenden Antrag im vereinbarten Verfahren
»Der verfahrenseinleitende Antrag nach § 655ZPO und der Beschluss des Rechtspflegers müssen eigenhändig unterschrieben werden. Eine über dem Text stehende "Oberschrift" reicht nicht aus.«