1. Der Antrag der Antragsgegnerin vom 10. Mai 2016 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2. Der Senat beabsichtigt, die Beschwerde der Antragsgegnerin auf ihre Kosten schriftlich zurückzuweisen und gibt hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen.
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