Der Kläger begehrt die Abänderung eines Unterhaltstitels. Er ist der Vater der Beklagten und dieser aufgrund Urkunde des Jugendamtes der Hansestadt Lübeck vom 19. August 2003 (Urkundenregister-Nr. 635/2003) verpflichtet, ab 01. April 2003 100 % des jeweiligen Regelbetrages zu zahlen. Das Amtsgericht Lübeck - Familiengericht - hat durch das am 15. September 2004 verkündete Urteil der Abänderungsklage insoweit stattgegeben, als es die Jugendamtsurkunde dahin abgeändert hat, dass der Kläger ab Juli 2003 lediglich noch monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 70,00 EUR zu zahlen hat.
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