1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 2. November 2012 -
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
3. Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens: 1.000 EUR.
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