OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.07.2001
6 UF 62/01
Normen:
ZPO § 655 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 437

Anforderungen an die Unterzeichnung im Vereinfachten Unterhaltsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2001 - Aktenzeichen 6 UF 62/01

DRsp Nr. 2005/7250

Anforderungen an die Unterzeichnung im Vereinfachten Unterhaltsverfahren

»Der verfahrenseinleitende Antrag nach § 655 ZPO und der Beschluss des Rechtspflegers müssen eigenhändig unterschrieben werden. Eine über dem Text stehende "Oberschrift" reicht nicht aus.«

Normenkette:

ZPO § 655 ;
Fundstellen
NJW-RR 2002, 437