Anforderungen an die Unterzeichnung im Vereinfachten Unterhaltsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2001 - Aktenzeichen 6 UF 62/01
DRsp Nr. 2005/7250
Anforderungen an die Unterzeichnung im Vereinfachten Unterhaltsverfahren
»Der verfahrenseinleitende Antrag nach § 655ZPO und der Beschluss des Rechtspflegers müssen eigenhändig unterschrieben werden. Eine über dem Text stehende "Oberschrift" reicht nicht aus.«