OLG Saarbrücken - Beschluss vom 17.02.2004
6 WF 8/04
Normen:
ZPO § 569 Abs. 2 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 01.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 612/03

Anforderungen an eine Beschwerdeschrift

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.02.2004 - Aktenzeichen 6 WF 8/04

DRsp Nr. 2004/5746

Anforderungen an eine Beschwerdeschrift

Ist der Anfechtungswille selbst bei großzügiger Auslegung nicht erkennbar, so kann ein Schriftsatz, in dem der Antragsteller einen Auskunftsantrag lediglich neu fasst, nicht durch die Erklärung einer Partei zu einer Beschwerde gemacht werden, dass die Eingabe als Beschwerde gewertet werden möge.

Normenkette:

ZPO § 569 Abs. 2 Satz 2 ;

Entscheidungsgründe:

Das Rechtsmittel der Antragstellerin ist unzulässig.