AG Iserlohn, vom 16.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 15 F 278/97
Anhörung der im Ausland befindlichen Antragsgegner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
OLG Hamm, Urteil vom 01.09.1999 - Aktenzeichen 5 UF 84/97
DRsp Nr. 2001/7543
Anhörung der im Ausland befindlichen Antragsgegner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
Die Pflicht zur Anhörung der Antragsgegnerin im Scheidungsverfahren entfällt nicht, weil diese sich im Ausland aufhält. Ist sie nicht bereit, vor einem deutschen Gericht zu erscheinen, so muß versucht werden, sie an ihrem Aufenthaltsort anzuhören.