OLG Hamm - Urteil vom 01.09.1999
5 UF 84/97
Normen:
ZPO § 613 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Iserlohn, vom 16.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 15 F 278/97

Anhörung der im Ausland befindlichen Antragsgegner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens

OLG Hamm, Urteil vom 01.09.1999 - Aktenzeichen 5 UF 84/97

DRsp Nr. 2001/7543

Anhörung der im Ausland befindlichen Antragsgegner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens

Die Pflicht zur Anhörung der Antragsgegnerin im Scheidungsverfahren entfällt nicht, weil diese sich im Ausland aufhält. Ist sie nicht bereit, vor einem deutschen Gericht zu erscheinen, so muß versucht werden, sie an ihrem Aufenthaltsort anzuhören.

Normenkette:

ZPO § 613 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Antragsgegnerin ist zulässig und begründet.