BayObLG - Beschluß vom 30.03.2001
3Z BR 80/01
Normen:
FGG § 68b Abs. 3, 4 ;
Vorinstanzen:
I. AG Landshut - Beschlüsse vom 1. Februar 2001, vom 6. Februar 2001 und vom 8. Februar 2001 - XVII 604/00 -,
LG Landshut, vom 13.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 60 T 399/01

Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur Vorbereitung eines Gutachtens

BayObLG, Beschluß vom 30.03.2001 - Aktenzeichen 3Z BR 80/01

DRsp Nr. 2001/11766

Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur Vorbereitung eines Gutachtens

»Wird ein Betroffener zur Vorbereitung eines Gutachtens untergebracht und geht das Landgericht davon aus, daß die vorgeschriebene Anhörung eines Sachverständigen erfolgt ist, so muß es begründen, wie es zu dieser Feststellung gekommen ist, wenn die Akten keinen Hinweis auf die Anhörung eines Sachverständigen enthalten.«

Normenkette:

FGG § 68b Abs. 3, 4 ;

Gründe:

I.