I.
Die Parteien sind die Eltern des am ...1997 außerehelich geborenen gemeinsamen Kindes L.... Sie haben in der Zeit zwischen April 1997 und Juni 1998 zusammengelebt. Am 29.06.1998 hat sich die Kindesmutter von dem Kindesvater getrennt. Seitdem streiten die Parteien um das Umgangsrecht des Kindesvaters mit dem Kind, zunächst außergerichtlich, im Weiteren gerichtlich.
Auf einen ersten Antrag des Kindesvaters haben die Parteien am 02.08.1999 vor dem Amtsgericht Bad Berleburg, Aktenzeichen 1 F 143/99, eine Vereinbarung dahin geschlossen, dass der Kindesvater berechtigt ist, jeden Sonntag in der Zeit von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr das Kind zu sich zu nehmen.
Ohne Information des Kindesvaters ist die Kindesmutter Anfang November 1999 mit dem Kind nach S... verzogen. Seitdem gewährt sie dem Kindesvater keinen Umgang mehr.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|