I. Der Erblasser, ein deutscher Staatsangehöriger, der längere Zeit in Kanada gelebt hatte, ist 1997 in Erlangen verstorben. Er war ledig und hatte ausweislich der Todesanzeige des Standesamts keine Kinder. Die im Jahr 1963 geborene Beteiligte zu 2 behauptet, die nichteheliche Tochter des Erblassers zu sein. Die Beteiligte zu 1 war seine langjährige Lebensgefährtin. Die Eltern des Erblassers sind vor ihm verstorben. Als gesetzlicher Erbe kommt derzeit der Bruder des Erblassers in Betracht. Der Nachlaß besteht nach Angabe der Beteiligten zu 1 aus Bankguthaben in Deutschland und Kanada.
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