1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 4. August 2008 in der Fassung der Teilabhilfe vom 20. März 2009 - 20 F 419/06 S - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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