OLG Naumburg - Urteil vom 19.12.2002
8 UF 163/02
Normen:
BGB § 1612b Abs. 1, 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2003, 297
Vorinstanzen:
AG Haldensleben, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 3/02

Anrechnung des Kindergeldes

OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2002 - Aktenzeichen 8 UF 163/02

DRsp Nr. 2004/9067

Anrechnung des Kindergeldes

§ 1612b Abs. 1, 5 BGB ist dahingehend auszulegen, dass eine Anrechnung des Kindergeldes bereits dann unterbleibt, wenn der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages nach der Regelbetrags-VO zu leisten. Eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes bis zu einer Leistungsfähigkeit von 135% des Regelbetrages erfolgt nicht.

Normenkette:

BGB § 1612b Abs. 1, 5 ;

Gründe: