Der Kläger ist der Sohn des Beklagten, eines niederländischen Staatsangehörigen, der in den Niederlanden lebt und arbeitet. Die Parteien streiten, ob auf den vom Beklagten geschuldeten Unterhalt das Kindergeld hälftig anzurechnen ist, das die in Deutschland berufstätige Mutter des Klägers, die mit dem Beklagten weder verheiratet ist noch war, in Deutschland bezieht.
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