A.
Der Beteiligte zu 1 wurde am 27. September 1999 als Berufsbetreuer der Betroffenen bestellt. Er beantragte am 10. November 1999 eine "Vorschussvergütung bzw. Abschlagszahlung gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 3 BGB " in Höhe von 1.500 DM zzgl. 16 % MwSt, zahlbar aus dem Betreutenvermögen. Mit Beschluss vom 21. April 2000 bewilligte das Amtsgericht die beantragte Abschlagszahlung von insgesamt 1.740 DM und ermächtigte den Beteiligten zu 1, den Betrag dem Vermögen der Betreuten zu entnehmen. Die Entnahme erfolgte am 23. Mai 2000. Die Betreute besaß damals Wertpapiere, welche einen Wert von mindestens 11.374 DM besaßen.
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