KG - Beschluss vom 29.01.2004 (19 WF 256/03)
Die nach § 128 Abs. 4 BRAGO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Die Bestimmung des Gebührensatzes für die Rahmengebühren des § 118 Abs. 1 BRAGO, die von dem Beteiligten für die Besprechungsgebühr mit 10/10 [...]