A. Die Beteiligte zu 3) begehrt als Aufsichtsbehörde des Standesamtes X. von Berlin die Löschung des bei diesem Standesamt geführten Familienbuches für die Beteiligten zu 1) und 2) unter Berufung darauf, diese hätten in Bangladesh nicht wirksam miteinander die Ehe geschlossen.
I. Das Amtsgericht Schöneberg hat den Löschungsantrag der Beteiligten zu 3) vom 9. Juli 2001 mit Beschluss vom 21. Februar 2003 zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde vom 10. März 2003 hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 17. Juni 2003 zurückgewiesen, der der Beteiligten zu 3) am 4. Juli 2003 zugegangen ist. Auf beide Beschlüsse wird Bezug genommen.
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