I.
Durch Verbundurteil vom 10. März 2004, auf das Bezug genommen wird, hat das Familiengericht die am 1. November 1986 geschlossene Ehe zwischen dem 1960 geborenen Polizeibeamten und der 1961 geborenen Pädagogin -nach Aussetzung der Folgesache Versorgungsausgleich- geschieden und der Antragsgegnerin einen nachehelichen Unterhalt von 391,56 EUR zuerkannt, befristet auf die Dauer von 3 Jahren.
Das Ehescheidungsurteil ist rechtskräftig.
Der am 16. Dezember 1986 geborene Sohn der Parteien Dnnn ist wirtschaftlich selbständig.
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