AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 25.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 144 F 3943/03
Übergang der Unterhaltsansprüche eines volljährigen Kindes auf den Träger der Ausbildungsförderung
KG, Urteil vom 25.11.2004 - Aktenzeichen 19 UF 36/04
DRsp Nr. 2008/14079
Übergang der Unterhaltsansprüche eines volljährigen Kindes auf den Träger der Ausbildungsförderung
Nimmt der Träger der Ausbildungsförderung die Eltern eines volljährigen Kindes aus auf ihn übergegangenen Unterhaltsansprüchen in Anspruch, so sind Haftungsanteile eines nicht erwerbstätigen Elternteils auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn dieser gegen seine Erwerbsobliegenheit verstößt.