VG Oldenburg, vom 27.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 A 3060/12
Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.04.2013 - Aktenzeichen 13 OA 276/12
DRsp Nr. 2013/6914
Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Der Anwendung der in § 15a Abs. 1RVG näher ausgestalteten Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV- RVG steht § 58 Abs. 2RVG nicht entgegen. § 58 Abs. 2RVG bestimmt lediglich die Reihenfolge, in der Vorschüsse und Zahlungen auf den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts anzurechnen sind.