Anrechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
OLG Celle, Urteil vom 18.06.2004 - Aktenzeichen 18 UF 39/04
DRsp Nr. 2005/13530
Anrechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
»Die Anrechnung eines fiktiven Einkommens kommt bei tatsächlicher Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners immer nur dann in Betracht, wenn positiv festgestellt werden kann, dass bei ausreichenden Bemühungen der Unterhaltsverpflichtete eine Stelle hätte finden können, mit der er ein Einkommen hätte erzielen können, mit dem ihm auch nur die teilweise Zahlung von Unterhalt möglich wäre.«