OLG Celle - Urteil vom 18.06.2004
18 UF 39/04
Normen:
BGB § 1603 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 648

Anrechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

OLG Celle, Urteil vom 18.06.2004 - Aktenzeichen 18 UF 39/04

DRsp Nr. 2005/13530

Anrechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

»Die Anrechnung eines fiktiven Einkommens kommt bei tatsächlicher Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners immer nur dann in Betracht, wenn positiv festgestellt werden kann, dass bei ausreichenden Bemühungen der Unterhaltsverpflichtete eine Stelle hätte finden können, mit der er ein Einkommen hätte erzielen können, mit dem ihm auch nur die teilweise Zahlung von Unterhalt möglich wäre.«

Normenkette:

BGB § 1603 ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 648