OLG Köln - Beschluss vom 23.08.2006
16 Wx 69/06
Normen:
FGG § 20 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 113
Vorinstanzen:
LG Köln, LG Köln, vom 01.03.2006vom 01.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 486/05 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 535/05

Anregungen naher Angehöriger zur Auswechselung des Betreuers nach Abschluss des Bestellungsverfahrens

OLG Köln, Beschluss vom 23.08.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 69/06 - Aktenzeichen 16 Wx 187/06

DRsp Nr. 2007/107

Anregungen naher Angehöriger zur Auswechselung des Betreuers nach Abschluss des Bestellungsverfahrens

»1.Nach Abschluss des ursprünglichen Betreuerbestellungsverfahrens sind "Anträge" naher Angehöriger zu einem Betreuerwechsel lediglich bloße Anregungen an das Vormundschaftsgericht, von Amts wegen tätig zu werden.2. Wenn das Vormundschaftsgericht nicht tätig wird, sondern es bei der bestandskräftigen Betreuerbestellung belässt, steht dem Angehörigen keine Beschwerdebefugnis, und zwar weder nach § 20 Abs. 1 FGG noch nach § 20 Abs. 2 FGG gegen diese Entscheidung zu.«

Normenkette:

FGG § 20 ;

Gründe:

I. Beschwerdeverfahren 16 Wx 69/06

Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen die Entscheidung des Landgerichts betreffend den Betreuerwechsel wegen der dem Beteiligten zu 2. übertragenen Aufgabenkreise (Vermögenssorge pp.) und wegen der Bestellung der Beteiligten zu 6. als Ersatzbetreuerin ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat sie indes keinen Erfolg. Dagegen sind die von den Beteiligten zu 4. und 5. eingelegten Rechtsmittel nicht zulässig, weil sie nicht beschwerdebefugt sind.