I. Beschwerdeverfahren 16 Wx 69/06
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen die Entscheidung des Landgerichts betreffend den Betreuerwechsel wegen der dem Beteiligten zu 2. übertragenen Aufgabenkreise (Vermögenssorge pp.) und wegen der Bestellung der Beteiligten zu 6. als Ersatzbetreuerin ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat sie indes keinen Erfolg. Dagegen sind die von den Beteiligten zu 4. und 5. eingelegten Rechtsmittel nicht zulässig, weil sie nicht beschwerdebefugt sind.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|