OLG Koblenz - Beschluss vom 15.03.2004
13 WF 144/04
Normen:
BGB § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 300
Vorinstanzen:
AG Neuwied, vom 12.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 19 F 13/03

Anspruch auf Ausbildungsunterhalt wegen mangelnder Leistungsbereitschaft; Verweisung des unterhaltsberechtigten Kindes auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Besuchs der Abendrealschule

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2004 - Aktenzeichen 13 WF 144/04

DRsp Nr. 2008/23718

Anspruch auf Ausbildungsunterhalt wegen mangelnder Leistungsbereitschaft; Verweisung des unterhaltsberechtigten Kindes auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Besuchs der Abendrealschule

»1. Mangelnde Leistungsbereitschaft eines Kindes während der Minderjährigkeit führt nicht ohne weiteres zum Verlust eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt. Dies gilt auch für ein vorübergehendes leichtes Versagen des Kindes.2. Ein Kind kann während des Besuchs einer Vollzeit-Abendrealschule nicht darauf verwiesen werden, seinen Unterhaltsbedarf durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit selbst zu decken.«

Normenkette:

BGB § 1610 Abs. 2 ;

Gründe: