Die Beschwerde des Antragsgegners vom 29.06.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 28.05.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.334,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um den Kindesunterhalt für die Antragstellerinnen zu 1) und 2), die seit der Trennung der Eltern 2016 bei der Mutter leben. Die Kindeseltern sind seit März 2018 rechtskräftig geschieden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|