I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 15. Juli 2019 wird zurückgewiesen. Der Tenor des Sozialgerichts wird klarstellend neu gefasst: Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 27. Juli 2018 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 18. Oktober 2018 in der Gestalt des Bescheides vom 20. Dezember 2018 verurteilt, den Klägern endgültige Leistungen nach dem SGB II, entsprechend des Bescheides vom 20. Dezember 2018 ohne Anrechnung eines monatlichen Einkommens von 154 Euro bei der Klägerin zu 2) für die Monate Juli 2018 bis Dezember 2018, festzusetzen.
II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
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