Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 12.12.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 04.11.2019 (
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin einen monatlichen nachehelichen Unterhalt zum 1. eines jeden Monats zu zahlen, und zwar
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a) für die Monate Januar und Februar 2021 in Höhe von 1.396,00 €, davon 270,17 € Altersvorsorgeunterhalt,
b) für die Monate März bis Dezember 2021 in Höhe von 2.038,74 €, davon 424,32 € Altersvorsorgeunterhalt,
c) für die Monate Januar 2022 bis Juli 2022 2.241,57 €, davon 476,21 € Altersvorsorgeunterhalt,
d) für die Monate August 2022 bis Dezember 2024 2.370,93 €, davon 507,10 € Altersvorsorgeunterhalt,
e) für die Monate Januar 2025 bis Juni 2026 1.500,00 €, davon 300,00 € Vorsorgeunterhalt und
f) für die Monate Juli 2026 bis Dezember 2027 in Höhe von 1.000,00 €, davon 200,00 € Altersvorsorgeunterhalt.
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