OLG Naumburg - Beschluß vom 14.04.1999
8 WF 99/99
Normen:
BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1683
FuR 1999, 496
Vorinstanzen:
AG Wernigerode, vom 06.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 1342/97

Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Reisekostenvergütung

OLG Naumburg, Beschluß vom 14.04.1999 - Aktenzeichen 8 WF 99/99

DRsp Nr. 1999/8899

Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Reisekostenvergütung

»Die Beschränkung der Beiordnung der Prozessbevollmächtigten entspricht dem Gesetz. Diese hat gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Reisekosten, der sich aus dem Umstand ergibt, daß sie ihren Kanzleisitz in H. und das Prozessgericht seinen Sitz in W. hat.«

Normenkette:

BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 ;

Gründe: